Hess. FG: Werbungskosten bei Falschgeld im Rahmen eines beruflich veranlassten Geldwechselgeschäfts
Hess. FG, Urteil vom 11.3.2019 – 9 K 593/18, nrkr.
Volltext:BB-ONLINE BBL2019-1045-3
Leitsatz der Redaktion
Wird im Rahmen eines beruflich veranlassten Geldwechselgeschäfts Falschgeld bezogen, kann der Verlust aus diesem Geschäft zu einem Werbungskostenabzug führen, z. B. dann, wenn Geld in der Erwartung gewechselt wird, Arbeitslohn in Form einer Provision zu erlangen.
(Quelle: PM Hess. FG vom 9.4.2019)
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