Niedersächsisches FG: Vorsteuerabzug bei verspäteter Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung
Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 25.10.2010 – 5 K 425/08 – entschieden: Der Berichtigung einer Rechnung kommt lediglich eine „ex-nunc-Wirkung“ zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Az. des BFH: XI R 41/10.
Volltext des Urteils: siehe Zusatzmaterial rechts
(PM FG Niedersachsen vom 18.5.2011)