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Steuerrecht
09.10.2008
Steuerrecht
BMF: Vorsteuerabzug bei Anschaffung/ Herstellung von Gebäuden

Anlass für das BMF-Schreiben sind zwei BFH-Urteile (vom 28.9.2006 – V R 43/03; vom 22.11. 2007 – V R 43/06). Darin hatte sich der BFH zur Ermittlung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen aus der Anschaffung oder Herstellung bzw. dem Gebrauch eines Gebäudes geäußert, das sowohl der Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendet werden soll. Der BFH lässt nur eine Aufteilung der gesamten auf den einheitlichen Gegenstand entfallenden Vorsteuerabzug zu. Das BMF schließt sich dem grundsätzlich an. Aufteilungsmaßstab ist in der Regel das Verhältnis der Nutzflächen für die steuerschädlichen bzw. -unschädlichen Umsätze zueinander.

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