BMF: Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens – BFHUrteil vom 24.4.2013 – XI R 25/10
Mit Urteil vom 24.4.2013, XI R 25/10, hat der BFH entschieden, dass bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens regelmäßig auf das Verhältnis der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum abzustellen sei und dass ein im Voranmeldungsverfahren vorläufiger Aufteilungsschlüssel im Rahmen der Jahresfestsetzung deshalb angepasst werden könne. Im Hinblick auf dieses Urteil wird der UStAE vom 1.10.2010 (BStBl. I S. 846) geändert (Abschn. 15.2b Abs. 2 S. 2, Abschn. 15.12 und Abschnitt 15.16).
BMF, Schreiben vom 10.4.2014 – IV D 2 – S 7306/13/10001
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