BMF: Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Das BMFhat mit Schreiben vom 14.5.2010 – IV D3 – S 7359/10/10002 – das Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) bekanntgegeben. Die Bestätigung der Unternehmereigenschaft wird von inlandsansässigen Unternehmern für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat benötigt. Nach der Neuregelung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ab 1.1.2010 durch Art. 7 Nr. 13c, Nr. 16 und 19 sowie Art. 8 Nr. 6 bis 9 JStG 2009 brauchen Unternehmer in EU-Mitgliedstaaten keine Bescheinigung mehr.
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