BMF: Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Liste betr. Gegenseitigkeit geändert
Das BMF hat durch Schreiben vom 25.9.2009 – IV B 9 – S 7359/07/10009 – das Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. d. § 18 Abs. 9 S. 6 UStG besteht, und dasjenige der Drittstaaten, zu denen keine Gegenseitigkeit besteht, geändert. In das erstgenannte Verzeichnis wurde nunmehr die Türkei aufgenommen, zu letztgenanntem zählt nunmehr auch Armenien.