BMF: Vorsorgepauschale ab 2010
Das BMF hat im Schreiben vom 22.10.2010 – IV C 5 – S 2367/0801807 – zur Vorsorgepauschale ab 2010 gem. §39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG klargestellt: Eine wesentliche Änderung gegenüber dem BMF-Schreiben vom 14.12.2009 (BStBl. I 2009, 1516) ist, dass die dem Arbeitgeber bis zum 31.3.2011 mitgeteilten Beiträge über die voraussichtlichen privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge des Kalenderjahres 2010 auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs 2011, 2012 und 2013 (weiter) zu berücksichtigen sind, wenn keine neue Beitragsmitteilung erfolgt. Die bisherige Verwaltungsregelung sah hier vor, dass die für ein Jahr ausgestellten Beitragsbescheinigungen für das Folgejahr nicht mehr zu berücksichtigen sind.
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