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Steuerrecht
29.02.2008
Steuerrecht
EU-Kommission: Vorschläge für Maßnahmen zur Bekämpfung des MWSt-Betrugs

Die Europäische Kommission hat am 22.2.2008 eine Mitteilung über mögliche weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von MwSt-Betrug vorgelegt. Diese Maßnahmen betreffen die Einführung

- der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und

- eines generellen Verfahrens zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge).

Mit beiden Systemen könnte der Karussellbetrug - das Phänomen des des sog. „verschwundenen Händlers" - erheblich eingeschränkt werden. Beide Verfahren werfen allerdings auch Probleme auf: Die Besteuerung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen könnte wettbewerbsverzerrende Cash-Flow-Benachteiligungen für Unternehmen verursachen, die auf dem Binnenmarkt Umsätze bewirken, und würde die Neuzuweisung der MwSt-Einnahmen zwischen den Mitgliedstaaten erfordern. Die Einführung eines generellen Reverse-Charge-Systems für inländische Umsätze könnte nach Auffassung der Kommission nur funktionieren, wenn das System in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird, also nicht (nur) als Option gewählt werden kann. Da aber bisher mit einem generellen System nicht genügend Erfahrungen vorliegen, schlägt die Kommission die Einführung eines Pilotprojekts in einem dazu bereiten Mitgliedstaat vor,

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