BMF: Vorläufige Steuerfestsetzung – anhängige Musterverfahren
Das BMF hat sich im Schreiben vom 16.5.2011 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, zum Ruhen lassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und zur Aussetzung der Vollziehung geäußert und als Anlage die Liste der einschlägigen Verfahren veröffentlicht, in denen Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich bestimmter Punkte gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen sind.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts