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Steuerrecht
22.06.2011
Steuerrecht
Oberste Länderfinanzbehörden: Vorläufige Festsetzung bzw. vorläufige Feststellung der Grunderwerbsteuer

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch gleich lautende Erlasse vom 17.6.2011 Erläuterungstexte für die vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer, die vorläufige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG und die vorläufige Feststellung von Grundbesitzwerten festgelegt. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf die Frage, ob die Heranziehung der Grundbesitzwerte i. S. d. § 138 BewG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist bzw. ob die Steuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG (§ 17 Abs. 3a GrEStG) zu bemessen ist.

Volltext der Erlasse: siehe Zusatzmaterial rechts

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