BMF: Vorerst keine „schwarze Liste“ mit Steueroasen
Durch Schreiben vom 5.1.2010 – IV B 2 – S 1315/08/10001-09 – hat das BMF bekannt gegeben, dass es derzeit keinen Staat gibt, der die Kriterien der die Voraussetzungen für Maßnahmen nach der SteuerHBekV erfüllt. D. h. dass das SteuerhinterziehungsbekämpfungsG vorerst nicht angewendet wird. Sollte sich das ändern, wird das BMF dies bekannt geben.
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