BMF: Vordruck betr. (betriebliche) Altersversorgung
Der Anbieter eines Altersversorgungsvertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung hat dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen jeweils gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersversorgungsvertrags, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden. Das BMF hat nunmehr durch Schreiben vom 23.3.2009 – IV C 3 – S 2257-b/ 07/10002 – (2009/0183557) – das Vordrucksmuster für Leistungen des Kalenderjahrs 2009 bekannt gemacht und auch auf Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster hingewiesen.
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