BMF: Verwaltung von Investmentvermögen
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 8.6.2010 – IV C 1 – S 1980-1/10/10003:007 – zu der Frage geäußert, wie die Gebühren für die Verwaltung eines Investmentvermögens steuerlich zu beurteilen sind, wenn sie von einem Dritten unmittelbar dem Anleger und nicht der Kapitalanlagegesellschaft in Rechnung gestellt werden. Das BMF sieht sie auf der Ebene des Investmentvermögens als Werbungskosten an, auch wenn sie direkt gegenüber dem Anleger in Rechnung gestellt werden. Eine unmittelbare Berücksichtigung beim Anleger als Betriebsausgabe sei nicht zulässig. Aufwendungen, die dem Anleger für die Verwaltung seiner Anteile an dem Investmentvermögen entstehen, seien hingegen beim Anleger selbst zu berücksichtigen.
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