BVerfG: Vertrauensschutz gestärkt (3)
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Verfassungswidrig sei die Rückwirkung der Vorschrift, wonach die Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen gesenkt wurde. In allen Fällen beanstandete das BVerfG die neuen Regelungen, die eine Verschärfung der steuerlichen Belastung beinhalten, hingegen nicht. Das BVerfG beanstandete die Neuregelung, die eine Verschärfung der steuerlichen Belastung darstellt, nicht.
Volltext des Beschl.: s. Zusatzmaterial rechts