BVerfG: Vertrauensschutz gestärkt (2)
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Mit der gleichen Begründung wie im Beschluss vom 7.7.2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 erklärte das BVerfG auch die rückwirkende Abschaffung des halben Steuersatzes für Abfindungen für verfassungswidrig, den das Gesetz mit dem Wechsel zur Fünftel-Regelung vollzog.
Die Neuregelung als solche, die eine Verschärfung der steuerlichen Belastung darstellt, beanstandete das BVerfG hingegen nicht.
Volltext des Beschl.: s. Zusatzmaterial rechts