BMF: Vermittlung von Beherbergungsleistungen an Unternehmen
Das BMF hat das Schreiben vom 4.9.2009 - IV B 9 - S 7117/08/10001 - (BStBl. I 2009, 1005) durch Schreiben vom 14.6.2010 - IV D 3 - S 7117/09/10002 - ergänzt. Geändert werden die Rz. 32 und 57. Diese betreffen u.a.die kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten. Der Ort der Leistung bestimmt sich nach Auffassung des BMF bei Vermietung an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG, bei einer solchen an Unternehmer nach § 3a Abs. 2 UStG und bei der Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG.
Volltext des Schr.: s. Zusatzmaterial rechts
Vgl. auch Beitrag von Neufang/Beißwenger/Treiber in BB 2010, 740