R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
28.05.2013
Steuerrecht
BMF: Verlängerung der Übergangsregelung nach Rn. 297 des Einführungsschreibens zum InvStG

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird R.. 297 des BMFSchreibens vom 18.8.2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 (BStBl. I 2009, 931) - in der Fassung des BMF-Schreibens vom 25.7.2011 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 :001 (BStBl. I 2001, 748) - wie folgt geändert:

„Soweit ein ausländisches Investmentvermögen nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der

BaFin vom 22. Dezember 2008 abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des InvStG für vor dem 31.5.2014 beginnende Geschäftsjahre auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft, wenn es die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch

weiterhin veröffentlicht oder dem BZSt eine entsprechende Mitteilung gemacht und später

keine gegenteilige Mitteilung gemacht hat und die Anwendung des § 6 InvStG unabhängig

von der Veröffentlichung ausgeschlossen ist."

BMF, Schreiben vom 21.5.2013 - IV C 1 - S 1980-1/13/10001 :003

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

stats