BMF: Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale
Durch Schreiben vom 23.4.2009 – IV A 3 – S 0338/07/10010-02 – hat das BMF auf verfahrensrechtliche Folgen des BVerfG-Urteils zur Entfernungspauschale hingewiesen. Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.4.2009 (BGBl. I 2009, 774) sind rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich abziehbar. Ferner können die Entfernungspauschale übersteigende Aufwendungen, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, sowie Unfallkosten wieder steuerlich berücksichtigt werden.
Die im BMF-Schreiben vom 15.12.2008 (BStBl. I 2008, 1010) getroffene Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Vorläufige Steuerfestsetzungen müssen nur dann für endgültig erklärt werden, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt oder die Festsetzung zu ändern ist. Das BMFSchreiben enthält auch den entsprechenden Erläuterungstext für die Steuerbescheide.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterialien