BayVGH: Verbot der gewerblichen Tätigkeit für Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft
Der BayVGH hat durch Beschluss vom 26.10.2011 – 7 ZB 11.1173 – entschieden: Der Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft unterliegt dem gesetzlichen Verbot einer gewerblichen Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) auch dann, wenn er selbst nicht steuerberatend tätig wird und die Steuerberatungsgesellschaft in Steuersachen nicht vertritt.
Volltext des Beschl.: siehe Zusatzmaterial rechts