FG des Saarlandes: VGA bei Erteilung einer Pensionszusage
Das FG des Saarlandes hat durch Urteil vom 3.12.2008 – 1 K 1377/04 – entschieden: Erteilt eine GmbH ihrer Geschäftsführerin, die Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters ist, vor Ablauf einer angemessenen Probezeit eine Pensionszusage, so liegt in Höhe der Zuführung zur Pensionsrückstellung eine vGA vor. Stellt die Pensionszusage einen Ersatz für die gesetzliche Sozialversicherungsrente dar, so ist die vGA um die im Jahr der Erteilung der Pensionszusage ersparten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen.
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterialien rechts