BMF: Unterrichtung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.3.2010 – IV A 3 – FG 2032/09/10005 – Kriterien für die Mitteilungspflicht der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung aufgestellt.
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Hinweis: Das ist auch für Steuerpflichtige und ihre Berater wichtig. Denn sollte die Mitteilungspflicht verletzt werden und dadurch dem Steuerpflichtigen ein Schaden entstehen, könnte daran gedacht werden, die Finanzverwaltung im Wege der Amtshaftung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.