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Steuerrecht
14.11.2008
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Im Schreiben vom 10.11.2008 – IV C 3 – S 2226/ 007/10001 – hat das BMF zum Urteil des BFH vom 1.8.2007 – XI R 48/05 – Stellung genommen. Dieser hatte Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 2 EStG qualifiziert. Das gilt nach Auffassung des BMF dann auch im Fall von USt-Erstattungen; diese stellen dann regelmäßig wiederkehrende Einnahmen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG dar.
Das BMF stellt aber klar, dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 1.8.2007 in allen noch offenen Fällen anzuwenden sind. Es wird nicht beanstandet, wenn sämtliche USt-Vorauszahlungen und -erstattungen vor dem 30.4.2008 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben/Einnahmen behandelt werden.

Volltext des Schreibens siehe Zusatzmaterialien

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