BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs nach dem EEG 2009
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 8 – S 7124/ 07/10002 – hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ab dem 1.1.2009 geäußert. Bekanntermaßen ist der Netzbetreiber nach §§ 8, 16 und 18ff. EEG wie bisherzurAbnahme,WeiterleitungundVerteilung sowie Vergütung der gesamten vom Anlagenbetreiber aus solarer Strahlungsenergie erzeugten Elektrizität verpflichtet. Soweit die erzeugte Energie vomAnlagenbetreiber nachweislich dezentral verbraucht wird (sog. Direktverbrauch), kann sie mit dem nach § 33 Abs. 2 EEG geltenden Betrag vergütetwerden. Nach § 18 Abs. 3 EEGist dieUmsatzsteuer in den im EEG genannten Vergütungsbeträgen nicht enthalten.
Volltext des Schr.: siehe "Zusatzmaterialien"