BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse (sog. Transporthilfsmittel, auch Lademittel und Packmittel genannt, und Warenumschließungen) aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld oder im Rahmen reiner Tauschsysteme. Das BMF nimmt zur umsatzsteuerlichen Behandlung Stellung.
BMF, Schreiben vom 5.11.2013 – IV D 2 – S 7200/07/10022 :001
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts