BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Integrationskursen
Das BMF hat sich im Schreiben vom 8.8.2011 – IVD 3 – S 7180/10/10001 – zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Integrationskursen geäußert und klargestellt, dass es bei den vorgenannten Umsätzen, die auf vor dem 31.3.2011 abgeschlossenen Verträgen beruhen, nicht beanstandet wird, wenn der Unternehmer die nach § 43 AufenthG erbrachten Leistungen abweichend von Abschnitt 4.21.2 Abs. 3a UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts