BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze von Versicherungsvertretern
Durch Schreiben vom 9.10.2008 – IV B 9 – S 71647/08/10001 – hat das BMF auf das BFHUrteil vom 6.9.2007 – V R 50/05 – reagiert. Dieser hatte die Begriffe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler richtlinienkonform und nicht i.S.d. §§ 92, 93 HGB ausgelegt. Daher wendet das BMF Abschn. 75 Abs. 1 S. 3 UStR nicht mehr an. Ferner stellt es für die Anwendung von Abschn. 75 Abs. 2 S. 6 und 7 UStR klar, dass auch die Betreuung, Überwachung oder Schulung nachgeordneter selbstständiger Vermittler zur steuerfreien berufstypischen Tätigkeit eines Bausparkassen- bzw. Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers gehören.