BMF: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG für individualpädagogische Maßnahmen
Das BMF hat im Schreiben vom 29.3.2012 – IV D 3 – S 7183/11/10001 – klargestellt: Die Betriebserlaubnis, die einer Jugendhilfeeinrichtung nach § 45 SGB VIII erteilt wurde, gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unternehmer, die in deren Auftrag eine sonstige Wohnform betreiben, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts