BMF: Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG
Gemäß dem BMF-Schreiben wird u. a. Abschnitt 4.12.1 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Steuerbefreiung erstreckt sich in der Regel ebenfalls nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar.“
BMF, Schreiben vom 22.7.2014 – IV D 3 – S 7168/08/10005
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