BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
Das BMF hat durch Schreiben vom 2.3.2011–IVD3 – S 7160-h/08/10001 – klargestellt: Bei Leistungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG handelt es sich umtypische und somit steuerfreie Verwaltungsleistungen.
Volltext des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts