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Steuerrecht
13.08.2009
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

Das BMF nimmt imSchreiben vom 17.7.2009 – IV B 9 – S 7134/07/10003 – zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke aufgrund der seit dem 1.7.2009 bestehenden Pflicht zur Teilnahme am IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“ Stellung. Seit 1.7.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO). Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.2006 das IT-System „ATLAS-Ausfuhr“ zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr).

Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts

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