BMF: Umsatzsteuer; Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros
Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschnitt 4.5.2 Abs. 1 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistung (§ 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b) behandeln, sofern sie dabei für den Leistungsträger, mithin das die Beförderungsleistung erbringende Luftverkehrsunternehmen, z. B. im Rahmen eines Vermittlungsauftrags, tätig sind. Nach der Einführung des sog. Nullprovisionsmodells, das die bisherigen Vergütungsregelungen in den Agenturverträgen in der Regel ab dem 1.9.2004 ersetzte, haben die Reisebüros beim Verkauf von Flugscheinen keinen garantierten Provisionsanspruch mehr gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen; z. T. ist eine Vermittlungstätigkeit für das Luftverkehrsunternehmen ausdrücklich ausgeschlossen. Das BMF-Schreiben nimmt zu den umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen Stellung und ändert die Abschnitte 4.5.2, 4.5.3 und 10.1 UStAE.
BMF, Schreiben vom 6.2.2014 – IV D 2 – S 7200/ 07/10012
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