BMF: Umsatzsteuer; Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers
Mit Urteil vom 8.9.2011 – V R 43/10, hat der BFH entschieden, dass es dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung i. S. v. § 15 Absatz 1, § 3 Absatz 1 UStG nicht entgegensteht, dass der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern. Gemäß den im BMF-Schreiben aufgestellten Grundsätzen kann im Fall einer Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers ein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalles in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
BMF, Schreiben vom 7.2.2014 – IV D 2 – S 7100/ 12/10003
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