BMF: Umsatzsteuer – Umgang mit den Leitlinien des gemäß Art. 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Umgang mit den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses Folgendes: Die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses haben keine rechtliche Bindungswirkung. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer- Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen.
BMF, Schreiben vom 3.1.2014 – IV D 1 – S 7072/13/10005
Volltext: siehe Zusatzmaterial unten