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Steuerrecht
16.01.2014
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuer – Umgang mit den Leitlinien des gemäß Art. 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Umgang mit den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses Folgendes: Die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses haben keine rechtliche Bindungswirkung. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer- Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen.

BMF, Schreiben vom 3.1.2014 – IV D 1 – S 7072/13/10005

Volltext: siehe Zusatzmaterial unten

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