BMF: Umsatzsteuer – Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7.7.2011, V R 41/09, V R 42/09 und V R 21/10 sowie vom 19.7.2011, XI R 29/10, XI R 21/10 und XI R 29/09
Über die Zuordnung von teilunternehmerisch genutzten Gegenständen hinaus werden die Grundsätze der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG dargestellt. BMF, Schreiben vom 2.1.2014 – IV D 2 – S 7300/12/10002:001
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