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Steuerrecht
16.04.2013
Steuerrecht
BMF: Umsatzbesteuerung der Personalgestellung durch Schwesternschaften

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 4.27.1 Absatz 1 des UStAE wie folgt gefasst:
„(1) Die Steuerbefreiung kommt für die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der genannten Einrichtungen sowie für die Gestellung von Arbeitnehmern dieser Einrichtungen in Betracht.“
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem 30.6.2013 erbracht werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.27.1 Absatz 1 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.

BMF, Schreiben vom 2.4.2013 – IV D 3 – S 7187/09/10001

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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