BMF: Umsatzbesteuerung der Personalgestellung durch Schwesternschaften
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
wird Abschnitt 4.27.1 Absatz 1 des UStAE wie folgt gefasst:
„(1) Die Steuerbefreiung kommt für die Gestellung von Mitgliedern oder
Angehörigen der genannten Einrichtungen sowie für die Gestellung von
Arbeitnehmern dieser Einrichtungen in Betracht.“
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für
Umsätze, die vor dem 30.6.2013 erbracht werden, wird es nicht beanstandet, wenn
der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.27.1 Absatz 1 UStAE
umsatzsteuerpflichtig behandelt.
BMF, Schreiben vom 2.4.2013 – IV D 3 – S 7187/09/10001
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts