BMF: USt – Garantiezusage eines Autoverkäufers
Das BMF hat durch Schreiben vom 15.12.2010 – IV D 3 – S 7160 g/10/10001 – die Folgen für die umsatzsteuerliche Handhabung von Garantiezusagen eines Autoverkäufers in Folge des BFH-Urteil vom 10.2.2010 – XI R 49/07 – verdeutlicht. Danach ist die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, steuerpflichtig (Änderung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 16.1.2003 – V R 16/02, BStBl. II 2003, 445).
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