BMF: Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen; Urteil des BFH vom 22.10.2013
Unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 22.10.2013 wird Rn. 4 S. 3 des BMF-Schreibens vom 23.12.2010 (BStBl. 2011 I S. 37) durch folgende Sätze ersetzt: „Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind. Sofern Darlehensverträge zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dienen, sind ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage zu berücksichtigen, vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2013.“
BMF, Schreiben vom 29.4.2014 – IV C 6 – S 2144/07/10004
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts