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Steuerrecht
23.09.2013
Steuerrecht
BMF: Steuerpflicht von Erträgen aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten

Der BFH hat - im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 319 des BMF-Schreibens vom 9.10.2012 (BStBl. I 2012, 953) entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerbar sind (BFH, 12.12.2012 - I R 27/12 - e). Dennoch bleibt das BMF auf Grund der Systematik der Abgeltungsteuer dabei, dass die Kreditinstitute als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehalts anzuwenden haben. Nur so könne verhindert werden, dass der Umfang der Steuererhebung davon abhängig ist, bei welchem Institut der Steuerpflichtige sein Kapital anlegt. Das BMF ändert Rz. 319 nunmehr wie folgt:


„Für die Veräußerung von obligationsähnlichen Genussrechten und Gewinnobligationen i. S. d. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 5 EStG in der bis 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung findet § 52a Absatz 10 Satz 7 EStG (BFH vom 12. Dezember 2012 [BStBl 2013 II Seite XXX]) Anwendung."


BMF
, Schreiben vom 12.9.2013 - IV C 1 - S 2252/07/0002 :010

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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