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Steuerrecht
08.12.2011
Steuerrecht
BMF: Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmerfinanzierungsanteilen zur bAV im öffentlichen Dienst

Das BMF hat im Schreiben vom 25.11.2011 – IV C 5 – S 2333/11/10003 – das BFH-Urteil vom 9.12.2010 – VI R 57/08 – umgesetzt. Darin hat der BFH entschieden, dass die Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine kapitalgedeckte Pensionskasse enthalten sind, als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind. Das BMF-Schreiben nimmt insbesondere zu Fragen der verfahrensrechtlichen Abwicklung Stellung und differenziert dabei nach der Umsetzung im Kalenderjahr 2010, 2011 und ab 2012.

Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts

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