BMF: Steuergeheimnis – Mitteilungen zwecks dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte und Richter
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 12.3.2010 – IV A 3 – S 0130/08/10006 – zur Durchführung derartiger Maßnahmen geäußert und unterscheidet dabei zwischen Mitteilungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und solchen außerhalb eines solchen. Es geht auch auf Mitteilung durch Dritte ein.
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