BMF: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 22.12.2009 – IV C 6 – S 2296 – a/08/10002 – zur Anwendung des BFH-Beschlusses vom 7.4.2009 – IV B 109/08 – geäußert. Der BFH hat entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind. Das BMF differenziert nach Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 2007, ab 2008 und Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2010 beginnen und passt die Rz. 22–24 des Schreibens vom 24.2.2009 (BStBl. I 2009, 440) an bzw. hebt sie Rz. 23 und 24 für letztgenannte Fälle auf.
Volltext des Schr.: s. Zusatzmaterial rechts