BMF: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Das BMF nimmt im Schreiben vom 6.1.2009 – IV B 9 – S 7141/08/10001 – ausführlich zur Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen ausführlich Stellung.
– Das betrifft zum einen Anwendungsgrundsätze zur Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet wie auch die Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung/ Versendung.
– Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Nachweispflichten nach §§ 17a bis 17c UStDV in den Fällen der Beförderung/Versendung bzw. Bearbeitung und Verarbeitung als Voraussetzung für die Steuerbefreiung.
– Das Schreiben geht auch auf die Gewährung von Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG) ein.
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