EuGH: Steuer auf Verkehrswert einer im EWR belegenen Immobilie
Der EuGH hat durch Urteil vom 28.10.2010 – C 97/09 – entschieden: Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 steht nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen [der Fall betrifft französisches Recht] nicht entgegen, wonach Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz im Gebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union von der streitigen Steuer befreit sind, während diese Befreiung für eine Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz im Gebiet eines zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Drittstaats vom Bestehen eines zwischen dem genannten Mitgliedstaat und diesem Drittstaat zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht geschlossenen Amtshilfeabkommens oder davon abhängig ist, dass diese juristischen Personen aufgrund eines Staatsvertrags, der eine Bestimmung ber ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, keiner höheren Besteuerung unterworfen werden dürfen als im Gebiet eines Mitgliedstaats ansässige Gesellschaften.
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterial rechts