BMF: Starttermin für ELStAM-Verfahren 1.11.2012
Das BMF hat am 2.10.2012 den Entwurf eines Schreibens IV C 5 – S 2363/07/0002-03 veröffentlicht, in dem es den 1.11.2012 als Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) festlegt. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Arbeitgeber die Möglichkeit, die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 1.1.2013 abzurufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde zu legen. Das Schreiben regelt die Einzelheiten.
Volltext des Entw.: siehe Zusatzmaterial rechts