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Steuerrecht
01.12.2011
Steuerrecht
BMF: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung

Das BMF hat durch Schreiben vom 21.11.2011 – IV C 6 – S 2142/11/10001 – die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2011 bekannt gegeben. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Abs. 4 S. 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StDÜV/StDAV vom … (das Bezugsschreiben wird derzeit neu gefasst) im Internet unter www.eSteuer.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17 500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt.

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