BMF: Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, § 10b EStG
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, § 10b EStG
BETREFF Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG);
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom
10. Oktober 2007;
Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen
ANLAGEN 1
GZ IV C 4 - S 2223/07/0018
DOK 2007/0582656
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom
10. Oktober 2007 haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend
zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen
Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit
dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten
Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden
Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum
30. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom
18. November 1999 - BStBl I 1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000 -
BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster
erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum
1. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden.
Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt
die BMF-Schreiben vom 18. November 1999 (BStBl I 1999 S. 979) und vom
7. Dezember 2000 (BStBl I 2000 S. 1557).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Weiser
Anlage
12 Muster für Zuwendungsbestätigungen
Aussteller (Bezeichnung der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen
Dienststelle)
Bestätigung über Geldzuwendungen
im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder inländische öffentliche Dienststellen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Die Zuwendung wird
von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ............................................. weitergeleitet, die/der vom
Finanzamt ……………….. StNr. ……………….. mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid vom ……………….. von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an………………………………………………………. weitergeleitet,
die/der vom Finanzamt …………………….. StNr. …………………mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ……………..)
vom ……………………………. als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.
_____________________________________________________________________________________________________
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen
nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die
Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9
Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Nur in den Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl I S. 884).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen
öffentlichen Dienststelle)
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder inländische öffentliche Dienststellen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Wert der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem
Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Die Zuwendung wird
von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck / die angegebenen Zwecke verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an …………………………….. weitergeleitet, die/der vom Finanzamt
…………………….. StNr. …………………… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
vom …………………… von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an………………………………………………………. weitergeleitet,
die/der vom Finanzamt …………………….. StNr. …………………mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ……………..)
vom ……………………………. als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.
____________________________________________________________________________________________________
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen
nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die
Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9
Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Nur in Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl. I S. 884).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung)
Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung - in Ziffern -
- in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen Ja Nein
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) …………………………………
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des
Finanzamtes ................................................................, StNr. ............................................., vom ......................................nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des
Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) …………………………………
durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes .............................................., StNr. ……………………..............., vom
....................... ab ........................... als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag i.S.v § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetzes
handelt).
_____________________________________________________________________________________________________
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung)
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Wert der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem
Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) ………………………………..
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des
Finanzamtes …………………………………………… StNr. ……………………………… vom ………………. nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) …………………………….
durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes ………………..…….….. Steuernummer ………………………..……..
vom …………….. ab ………………… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
_____________________________________________________________________________________________________
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen
nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die
Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9
Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl. I S. 884).
Bezeichnung und Anschrift der Partei
Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja Nein
Es wird bestätigt, dass diese Zuwendung ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.
(Ort, Datum Unterschrift(en) und Funktion(en))
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Bezeichnung und Anschrift der Partei
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteigesetzes
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Wert der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem
Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
Es wird bestätigt, dass diese Zuwendung ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.
_____________________________________________________________________________________________________
(Ort, Datum Unterschrift(en) und Funktion(en))
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen
nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die
Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4
EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Bezeichnung und Anschrift der unabhängigen Wählervereinigung
Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja Nein
Wir sind ein rechtsfähiger nichtrechtsfähiger
Verein ohne Parteicharakter.
Der Zweck unseres Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen bei der
politischen Willensbildung mitzuwirken, und zwar an Wahlen auf
Bundesebene Landesebene Kommunalebene.
Wir bestätigen, dass wir die Zuwendung nur für diesen Zweck verwenden werden.
Wir sind mit mindestens einem Mandat vertreten im (Parlament/Rat)
Wir haben der Wahlbehörde / dem Wahlorgan der .............................................................. am ..…........................
angezeigt, dass wir uns an der …….…… (folgenden Wahl) …….............. am ...................... mit eigenen Wahlvorschlägen
beteiligen werden.
An der letzten ……......... (Wahl)…… …...... am ………………........ haben wir uns mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt.
An der letzten oder einer früheren Wahl haben wir uns nicht mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt und eine Beteiligung
der zuständigen Wahlbehörde / dem zuständigen Wahlorgan auch nicht angezeigt.
Wir sind beim Finanzamt …………………….……… StNr . …………………………………. erfasst.
Wir sind steuerlich nicht erfasst.
(Ort, Datum und Unterschrift(en) und Funktion(en))
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Bezeichnung und Anschrift der unabhängigen Wählervereinigung
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Wert der Zuwendung in Ziffern in Buchstaben Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem
Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten liegen vor.
Wird sind ein rechtsfähiger nichtrechtsfähiger
Verein ohne Parteicharakter.
Der Zweck unseres Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen bei der
politischen Willensbildung mitzuwirken, und zwar an Wahlen auf
Bundesebene Landesebene Kommunalebene.
Wir bestätigen, dass wir die Zuwendung nur für diesen Zweck verwenden werden.
Wir sind mit mindestens einem Mandat vertreten im (Parlament/Rat).
Wir haben der Wahlbehörde / dem Wahlorgan der …………….. am ………………….. angezeigt, dass wir uns an der
………. (folgenden Wahl) …….. am ………… mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligen werden.
An der letzten ....... (Wahl) …..... am ........................... haben wird uns mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt.
An der letzten oder einer früheren Wahl haben wir uns nicht mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt und eine Beteiligung
der zuständigen Wahlbehörde / dem zuständigen Wahlorgan auch nicht angezeigt.
Wir sind beim Finanzamt ............................................. StNr. ............................................... erfasst.
Wir sind steuerlich nicht erfasst.
(Ort, Datum und Unterschrift(en) und Funktionen (en))
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 34g Satz 3, § 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des öffentlichen Rechts)
Bestätigung über Geldzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock.
Die Zuwendung wird
von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ............................................. weitergeleitet, die/der vom
Finanzamt ……………….. StNr. ……………….. mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid vom ……………….. von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an………………………………………………………. weitergeleitet,
die/der vom Finanzamt …………………….. StNr. …………………mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ……………..)
vom ……………………………. als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Nur in den Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl I S. 884).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des öffentlichen Rechts)
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Wert der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem
Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock.
Die Zuwendung wird
von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an …………………………….. weitergeleitet, die/der vom Finanzamt
…………………….. StNr. …………………… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
vom …………………… von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an………………………………………………………. weitergeleitet,
die/der vom Finanzamt …………………….. StNr. …………………mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ……………..)
vom ……………………………. als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Nur in Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl. I S. 884).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des privaten Rechts)
Bestätigung über Geldzuwendungen
im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen Ja Nein
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)…………………………………
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des
Finanzamtes……………………………. StNr…………………………….. vom……………………… nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der
Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) ……………………………..
durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes…………………….………….. StNr…………………….……………vom
….….. ab ....................................... als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock.
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn
das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger
als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen Stiftung des privaten Rechts)
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Wert der Zuwendung - in Ziffern - - in Buchstaben - Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem
Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)……………………………..
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
des Finanzamtes ………………….. StNr…………………………. vom ………………….. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der
Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) …………………………..
durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes …………………………… StNr………………………………….
ab………………..……. als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
verwendet wird.
Die Zuwendung erfolgte in unseren Vermögensstock.
Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn
das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger
als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).