BMF: Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Durch Schreiben vom1.10.2008 – IVC 5 – S 2334/ 07/0009 – hat das BMF nicht nur den Begriff des Arbeitgeberdarlehens definiert, sondern auch Fragen geklärt, die sichimmer wieder in der Praxis stellen: Ermittlung des geldwerten Vorteils (Bewertung, Vereinfachungsregelungen, Zufluss von Arbeitslohn und Versteuerung in Sonderfällen [Versteuerung bei fehlender Zahlung von Arbeitslohn bzw. bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis]).