EuGH: Schlussanträge in Sachen Lidl Belgium - Behandlung von Betriebsstättenverlusten
In dem dem EuGH vom BFH zur Entscheidung vorgelegten Verfahren zur Behandlung von Betriebsstättenverlusten kommt die Generalanwältin Sharpston kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht mit Art. 43 EG vereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat einem Unternehmen verwehrt, Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat bei der Ermittlung der zu versteuernden Gewinne abzuziehen, weil nach dem maßgeblichen DBA entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der Besteuerung des erstgenannten Mitgliedstaats unterliegen.