BMF: Rückwirkend ab 1.1.2009 neue Regeln für Jahreswagenbesteuerung
Das BMF hat durch Schreiben vom 18.12.2009 – IV L 5 – S 2334/09/10006 – auf das Urteil des BFH vom 17.6.2009 – VI R 18/07 – reagiert, das die bisherige Besteuerungspraxis in Teilen für nichtig erklärt hatte; die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers sei keine geeignete Grundlage für die Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Rückwirkend ab 1.1.2009 wird die Jahreswagenbesteuerung nun dahingehend geändert, dass die Finanzbehörden den geldwerten Vorteil von Jahreswagenkäufern nicht mehr anhand fiktiver Verrechnungspreise bemessen, sondern den tatsächlichen Marktpreis als Berechnungsgrundlage zugrunde legen, der aufgrund von Händlerrabatten meist unter dem offiziellen Ladenpreis liegt.
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