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Steuerrecht
31.01.2014
Steuerrecht
BMF: Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3.6.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten

Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU ist § 50g EStG und die Anlage 3 (zu § 50g) auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen mit Sitz im Staate Kroatien oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens im Staate Kroatien, die nach dem 30.6.2013 erfolgen, entsprechend anzuwenden.

BMF, Schreiben vom 20.1.2014 – IV B 3 – S 1316/07/10025

Volltext: siehe Zusatzmaterial unten

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